Nettolohnoptimierung mit XX-Effekt

Nettolohnoptimierung  kann jeder!  – Also fast jeder.

Aber steuer-, rechts- und prüfungssicher kann es vor allem ebitmaxx, und insbesondere seit ebitmaxx auf die Konzepte, das langjähriges Know-How und die von ihr entwickelte IT-Infrastruktur setzt.

Natürlich erfolgen Projektplanung, Umsetzung, Abwicklung und Service in gewohnt hoher Qualität durch das ebitmaxx-Team. Das nennen wir „mehr Netto mit XX-Effekt„.

Was bewirkt die Nettolohnoptimierung?

Egal, ob Nettolohnoptimierung (NLO) oder Entgeltoptimierung – das Prinzip ist zunächst das Gleiche: Durch die Verwendung von Lohn- und Gehaltsbausteinen, die vom Gesetzgeber steuerlich herabgesetzt sind, werden bei der Nettolohnoptimierung (kurz: NLO) das Netto-Einkommen der Mitarbeiter erhöht und gleichzeitig die Lohnnebenkosten des Arbeitgebers reduziert.

Dadurch verringert der Mitarbeiter nicht nur seine steuerlichen Abzüge, sondern auch die Beiträge in die Sozialversicherungen wie Rente, Krankenkasse und Arbeitslosenvesicherung etc. Natürlich sinkt auch die bisherige Abgabenlast des Arbeitgebers. Doch, wenn weniger eingezahlt wird, dann besteht im Fall der Fälle oder spätestens bei Rentenantritt auch weniger Leistungsanspruch, d.h. der Mitarbeiter hätte dann deutlich weniger Geld.

ebitmaxx liefert das Deckungskonzept zum Ausgleich der Sozialversicherungslücken

Mitarbeiter, die bei der Nettolohnoptimierung mitmachen, erhalten auch im bei längerer Krankheit, Arbeitslosigkeit oder beim Eintritt in die Rente mindestens die gleichen finanziellen Leistungen, wie Mitarbeiter, die nicht bei NLO mitgemacht haben. In den meisten Fällen stellen sich diejenigen, die durch die NLO mehr Netto bekommen haben auch im Leistungsfall finanziell sogar etwas besser, weil die privaten Leistungsträger besser wirtschaften als der Staat. Das liegt auch daran, weil sie anderen wirtschaftlichen und Kriterien unterliegen.

Aus der Ersparnis des Arbeitgebers wird ein exakt berechneter Betrag für diesen „Deckungslückenschluss“ in der Sozialversicherung an renommierte, leistungsstarke, deutsche Versicherungspartner abgeführt, die schon tausendfach ihre Zuverlässigkeit im Bedarfsfall unter Beweis gestellt haben.

Der sichere und zuverlässige Deckungslückenschluss ist für Mitarbeiter und deren Vertretungen stets die größte Sorge, wenn sie eine Nettolohnoptimierung in Erwägung ziehen.

Doch auch die Arbeitgeber – und vor allem die Personalverwaltung bzw. Lohnbuchhaltung – beschäftigt eine Frage immer vorrangig: wie groß ist der Verwaltungsaufwand bei der Installation und später dann in der alltäglichen Fortführung?

Nettolohnoptimierung mit dem geringsten Verwaltungsaufwand für den Arbeitgeber

Es gibt Anbieter auf dem Markt, die teilweise einen niedrigen Verwaltungsaufwand in ihren Verträgen garantieren, doch ebitmaxx unterbietet diesen nachweislich.

So verzichtet ebitmaxx bei seinen Konzepten möglichst auf verwaltungsintensive Bausteine wie beispielsweise die Essenschecks – obwohl sie zu den ältesten steueroptimierten und sozialversicherungsfreien Bausteinen zählen.

Schließlich rufen die Essenschecks beispielsweise bei vielen Veränderungen des Mitarbeiters notwendige Mitteilungen, Änderungen oder Anpassungen hervor. Verändert sich beispielsweise die Wochenarbeitszeit, muss die Zahl der zu beziehenden Schecks angepasst werden. Zieht der Mitarbeiter um, muss die Adresse an den Lieferanten mitgeteilt werden. Und scheidet der Mitarbeiter aus dem Unternehmen aus, muss die Lieferung gestoppt werden etc. etc.

Dies ist nur ein Beispiel, wie ebitmaxx dazu beiträgt den von der Konkurrenz „garantierten geringen Verwaltungsaufwand“ regelmäßig zu unterbieten.

Fragen Sie uns persönlich nach weiteren Beispielen und Argumenten, die für eine Nettolohnoptimierung mit ebitmaxx sprechen. Nutzen Sie das Kontaktformular oder rufen Sie uns an, unter: 0841 / 9567 – 200.

Zusammenfassung:

Die Nettolohnoptimierung von ebitmaxx beinhaltet die steuer- und rechtssichere Umsetzung von zahlreichen Vergütungsbausteinen. Das Ergebnis:  Erhöhung des Nettolohns bei gleichzeitiger Lohnkostensenkung für den Arbeitgeber. Unsere Vorgehensweise ist als nachweislich als einzige rechts- und prüfungssicher.

Die Anwendbarkeit von den einigen Vergütungsbausteinen ist bereits seit Bestehen der Bundesrepublik gesetztlich geregelt. Darüberhinaus hat der Bundesfinanzhof im November 2010 weitere rechtliche Klarheit über die Anwendbarkeit dieser und aller weiteren Bausteine geschaffen.